Annuitätendarlehen
Als Annuitätendarlehen bezeichnet man ein Darlehen, bei dem die Summe aus Zins und Tilgung über die gesamte Rückzahlungsdauer konstant bleibt. Die Annuitätenrate oder kurz Annuität setzt sich aus einem Zins- und Tilgungsanteil zusammen. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils.
Beleihungswert
Der Beleihungswert ist der Verkehrswert einer Immobilie abzüglich eines Risiko- oder Sicherheitsabschlages.
Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen fallen für nach Vertragsabschluss noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge an. In der Regel werden für die ersten sechs Monate keine Bereitstellungszinsen berechnet.
Disagio
Als Disagio bzw. Damnum bezeichnet man den Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag eines Darlehens.
Effektiver Jahreszins
Als effektiven Jahreszins bezeichnet man den jährlichen Zinssatz, der die Kostenhöhe bei Darlehen kennzeichnet. Bei Verbraucherdarlehen gehört die Angabe des effektiven Jahreszinssatzes zwingend zum Inhalt des Vertrages, um einen Angebotsvergleich zu ermöglichen.
Erwerbsnebenkosten
Unter den sog. Erwerbsnebenkosten versteht man alle Kosten, die unmittelbar mit dem Erwerb einer Immobilie in Zusammenhang stehen. Hierzu zählen beispielsweise die Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie die Maklercourtage.
Grundschuld
Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten und belastet ein Grundstück in der Weise, dass dieses für die Zahlung einer bestimmten Geldsumme haftet.
Sollzins
Der Sollzins gibt die Höhe der Verzinsung des Darlehens an und dient zur Berechnung der zu zahlenden Zinsrate.
Sondertilgung
Sondertilgungen sind Tilgungen, die über die im Darlehensvertrag vereinbarten Leistungsraten hinausgehen.
Vorfälligkeitsentschädigung
Als Vorfälligkeitsentschädigung wird das Entgelt für die außerplanmäßige Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibungszeit bezeichnet.
Zinsbindung
Unter Zinsbindung versteht man die Festschreibung eines in einem Darlehensvertrag vereinbarten Zinssatzes. Der vereinbarte Zinssatz kann weder vom Kreditgeber noch vom Kreditnehmer geändert werden und bleibt während der gesamten Festschreibungszeit gleich.